Elternvertreter sind die Verbindungsleute zwischen den Eltern und der Schule. Sie sind freiwillige Eltern, die gewählt werden, um die Ansichten, Sorgen und Ideen der Eltern an die Schulgemeinschaft weiterzugeben, um die bestmögliche schulische Erfahrung für alle Kinder zu gewährleisten. Elternvertreter schränken die direkte Kommunikation der Eltern mit der Schule nicht ein, sondern verstärken und unterstützen die Kommunikationsbedürfnisse der Eltern. Sie tragen zum Aufbau einer starken und geeinten Schulgemeinschaft bei, indem sie Zusammenarbeit und Kommunikation fördern.

Wahlverfahren der Elternvertreter

  1. Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Eltern jeder Gruppe des Kindergartens, der Grundschule, des Gymnasiums und des Lyzeums der Deutschen Schule Athen zwei Elternvertreter für ein Jahr. Diese Vertreter verlängern ihre Amtszeit automatisch bis zu den nächsten Wahlen im folgenden Schuljahr. Die Wahlen finden im Rahmen des ersten Elternabends der Klasse statt, der spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Schulbeginn abgehalten werden muss. Bei diesem Treffen müssen mindestens ein Drittel der Eltern anwesend sein, entweder persönlich oder durch schriftliche Vollmacht.
  2. Ein Elternteil kann bis zu drei andere Eltern vertreten. Ist keine Beschlussfähigkeit gegeben, findet die Wahl beim nächsten Elternabend statt, bei dem mindestens ein Fünftel der Eltern der Klasse anwesend sein müssen. Es müssen mindestens drei Eltern ihre Kandidatur einreichen.
  3. Wahlberechtigt sind alle Eltern und Erziehungsberechtigten, wobei nur ein Elternteil je Schüler kandidieren darf. Nicht anwesende Eltern oder Erziehungsberechtigte sind nur wählbar, wenn sie zuvor schriftlich zugestimmt haben. Eltern und Erziehungsberechtigte können nur als Elternvertreter einer Gruppe oder Klasse fungieren. Das Wahlrecht gilt pro Schüler, nicht pro Elternteil, also haben die Eltern eines Schülers nur eine Stimme pro Klasse.
  4. Lehrer der Deutschen Schule Athen und Mitglieder des Vorstands des Schulvereins der Deutschen Schule Athen haben kein Wahlrecht als Elternvertreter.
  5. Der Vorsitzende des Wahlausschusses ist der Lehrer der Klasse. Für jedes Kind gibt es eine Stimme der Eltern. Die Wahlen werden durch geheime Abstimmung durchgeführt und die Elternvertreter sind diejenigen mit den meisten Stimmen. Bei gleicher Stimmzahl findet eine Stichwahl statt oder bei erneutem Gleichstand erfolgt eine Auslosung. Scheidet ein Elternvertreter während des Schuljahres aus, übernimmt der nächste mit den meisten Stimmen die Rolle des Elternvertreters.