Die Mitgliederversammlungen und ihre Bedeutung

Die Mitgliederversammlungen sind ein Höhepunkt für unsere Schulgemeinschaft, da sie den Eltern die Möglichkeit geben, aktiv an den Entscheidungen und der Verwaltung des Vereins teilzunehmen. Durch die Elternvertreter haben alle Eltern eine Stimme und tragen zur Gestaltung der Zukunft unserer Schule bei. Die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen stärkt die Beziehung und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule und sorgt damit für die bestmögliche Bildungserfahrung für unsere Kinder.

Ablauf der Mitgliederversammlungen

  1. Ordentliche Mitgliederversammlung: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr im November statt. Bei diesem Treffen stellt der Vorstand den Tätigkeitsbericht und den Finanzbericht des vergangenen Jahres sowie den Haushaltsplan für das kommende Jahr vor. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt auch den Prüfungsausschuss für das laufende Schuljahr und genehmigt den Finanzbericht, den Haushaltsplan und den Bericht des Prüfungsausschusses. Sie entscheidet über alle Themen, die nicht in die Zuständigkeit der außerordentlichen oder der Satzungsändernden Mitgliederversammlung, des Vorstands oder anderer Organe fallen.
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlung: Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen, wenn schwerwiegende und dringende Themen zu klären sind oder auf Vorschlag des Prüfungsausschusses, wenn ein dringendes Problem bezüglich der Ressourcenverwaltung des Vereins besteht. Außerdem wird sie einberufen, wenn 1/20 der Elternvertreter dies schriftlich beim Vorstand beantragt und die Gründe und die gewünschten Tagesordnungspunkte angibt. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird innerhalb von zwanzig Tagen nach Einreichung des Antrags einberufen. Wenn der Vorstand dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Satzungsändernde Mitgliederversammlung: Die satzungsändernde Mitgliederversammlung wird ausschließlich vom Vorstand einberufen und hat die Aufgabe, den Verein aufzulösen oder die Satzung zu ändern, gemäß den Bestimmungen der Satzung und der geltenden Gesetze.